Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Jänner 2026

der
•    Autohaus Strauss GesmbH,  Güssinger Straße 240, 7535 St. Michael i.B., FN 127152p
•    Strauss GesmbH, Güssinger Straße 240, 7535 St. Michael i.B., FN 553920p

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Autohaus Stauss GesmbH und der Strauss GesmbH (im Folgenden kurz „Strauss“) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren und Werkleistungen von Strauss in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website www.strauss-autohaus.at abrufbar ist. 
 
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Strauss nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Strauss ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Strauss nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Gegenstand dieses Vertrages ist der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, sowie neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen, Traktoren und Landmaschinen, sowie Werkleistungen an den genannten Gegenständen, sowie die Vermietung von Fahrzeugen. 
 
Sämtliche Angebote des Strauss sind Einladungen, einen Auftrag zu erteilen. Die Angebote des Strauss sind freibleibend. 

Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung von Strauss aufgibt, gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Strauss bzw. der tatsächlichen Leistungserbringung durch Strauss als zu Stande gekommen. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot auf einen Vertragsabschluss dar, an welches der Kunde acht Tage gebunden ist. 
Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.

In Katalogen, Preislisten, Prospekten oder sonstigen Werbematerialien angeführte Informationen über die von uns angebotenen Waren oder Leistungen, die nicht ausdrücklich uns zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt wurden. 
  
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. 
 

3. Preise

Auf dem Angebot angeführte Preise sind stets inkl. USt zu verstehen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Nicht enthalten sind allenfalls anfallende Liefer-, Versand-, Transport- oder Verpackungskosten; diese werden gesondert verzeichnet. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.

Strauss ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie insbesondere jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne, sowie auch Steuern etc. nach oben oder nach unten verändern. Dies gilt ebenso für den Fall von Produktaufwertungen seitens des Importeurs und dadurch entstehende Preissteigerungen. Die angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex, Baukostenindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert. Für Veränderungen von Steuern zwischen Anbotslegung und Vertragsabschluss übernimmt Strauss keine Haftung. Sich daraus ergebende Mehrbeträge sind vom Kunden zu übernehmen.  
 
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Liefer-, Versand-, Transport- oder Verpackungskosten. 
 

4. Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Strauss ist zur Legung von Anzahlungs- und Teilrechnungen berechtigt. 

Allfällige Nachlässe, Skonti und Gratisdraufgaben bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
  
Bei Zahlungsverzug ist Strauss berechtigt, bei unternehmerischen Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für Strauss entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind. 

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

Nach Auftragserteilung des Kunden und Annahme durch Strauss ist der Kunde an seine Kauferklärung gebunden. Für eine Stornierung der Beauftragung ist Strauss berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Kaufpreises geltend zu machen. 

Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so ist der Kunde verpflichtet, die von Strauss erbrachten Leistungen zu bezahlen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung eines allfälligen Selbstbehaltes ist von einer Direktverrechnungszusage gänzlich unabhängig und ohnedies vom Kunden gegenüber Strauss geschuldet. 
 

5. Lieferung, Montage

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übernahme der Ware am Sitz von Strauss. Voraussetzung der möglichen Übernahme ist die vollständige Bezahlung des Kaufpreises bzw. Leasingzusage samt vollständig erfolgter Übergabe sämtlicher Unterlagen für die Leasingeinreichung. Die Ware kann trotz Nichtvorliegens der eingangs genannten Voraussetzungen nur mit Zustimmung von Strauss vom Kunden übernommen werden. Diese Zustimmung zur Übernahme lässt den Zinslauf nach Rechnungsübermittlung gänzlich unberührt. 

Nach vorheriger Vereinbarung ist die Lieferung der Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse möglich. Bei Anlieferung der Ware zum Kunden geht das Risiko des Unterganges (Diebstahl, Naturkatastrophen, Beschädigung etc.) zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware auf den Kunden über.
 
Strauss haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Beauftragung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. 
 
Alle Angaben über Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Termin schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurde. 
 
Bei Liefer- oder Fertigstellungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von Strauss nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist Strauss berechtigt, die Lieferung und Leistung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. 

Verweigert der Kunde die Annahme bzw. Übernahme der Ware, so ist Strauss von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten. Darüber hinaus ist Strauss berechtigt Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen; Strauss behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch darüberhinausgehende Schäden gegenüber dem säumigen Kunden geltend zu machen. 

Wird das gekaufte oder reparierte Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem seitens Strauss bekannt gegebenen Abholungstermin vom Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten abgeholt, so ist Strauss berechtigt pro darüber hinausgehenden Standtag der Ware Lagerkosten in Höhe von 0, 1 % des Kaufpreises der Ware zu verlangen. 

Wird die Ware nach Fertigstellung der daran erbrachten Leistungen vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin abgeholt, ist Strauss berechtigt, ab dem auf den Abholungstermin folgenden Tag eine Stellgebühr in Höhe von € 20,00 je angefangenem Tag zu verrechnen. 

Im Fall der schuldhaften Verzögerung der Leistung durch Strauss ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. 

Werden vom Kunden zu vertretende Umstände für die Liefer- und Leistungsverzögerung von diesem nicht innerhalb einer von Strauss gesetzten Frist beseitigt, ist dieser berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung beigeschaffenen Materialien und Geräte, sowie Personal, anderweitig zu verfügen; für den Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich sämtliche Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachbeschaffung der Materialien und Geräte bzw. die Nachbesetzung des anderweitig eingesetzten Personales erfordert. Dabei entstehende Merkosten sind vom Kunden zu tragen. 

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Strauss Fotos von den übernommenen Waren bzw. erbrachten Leistungen anfertigt und diese in weiterer Folge im Internet, sowie in Prospekten zu Werbezwecken veröffentlicht. Festgehalten wird, dass dabei lediglich Fotos der Waren bzw. Werkleistungen mit Namen der jeweiligen Kunden angefertigt werden, jedoch keine Anschriften der Kunden öffentlich zugänglich gemacht werden und derartige Informationen lediglich intern verarbeitet werden. 
 

6. Mitwirkungspflichten

Vor Beginn der Leistungserbringung ist der Kunde verpflichtet, Stauss zu ermöglichen die Leistung zu erbringen. Der Kunde hat Strauss sämtliche ausdrücklich geforderten und auch sonst notwendigen Informationen, sowie notwendige Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen, damit die Leistung durch Strauss erbracht werden kann. 

Sofern nicht ausdrücklich die Abholung der Ware zur Leistungserbringung vereinbart wurde, hat der Kunde sein Fahrzeug an den Sitz von Strauss zu verbringen. Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, ist Strauss berechtigt, die Abholung des Fahrzeugs gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen. 

Der Kunde hat Strauss vor Beginn der Leistungserbringung auf allfällige dem Kunden bekannte Gefahren in Zusammenhang mit der Leistungserbringung an seinem Fahrzeug hinzuweisen. Bei Unterlassung dieser Hinweispflicht geht die Haftung für dadurch entstandene Schäden oder notwendig gewordene Mehrkosten auf den Kunden über und ist Strauss diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 
 

7. Gefahrenübergang

Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten im Hinblick auf den Gefahrenübergang die gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Gefahrenübergang. 

Bei Lieferungen an unternehmerische Kunden gehen Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware sowie Kosten auf den Kunden über, sobald Strauss die Ware zur Abholung bereit hält, beim vereinbarten Ort abliefert oder an einen Transporteur übergibt. 
 

8. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben so lange im Eigentum von Strauss bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen, vom Kunden unberechtigterweise einbehaltener Skonti oder sonstiger Abzüge, sowie durch den Kunden entstandene Kosten zur Gänze bezahlt sind. 

Bei Zahlungsverzug des Kunden trotz erfolgter Übergabe der Ware ist Strauss berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag seitens Strauss dar, sofern dieser nicht ausdrücklich erklärt wird. 
  
Im B2B-Bereich gilt zudem Folgendes: Strauss behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

Für alle Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch der Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen, steht Strauss ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem vom Kunden verschiedenen Eigentümer (bspw. Leasinggeber) zu. 
 

9. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Strauss leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von Strauss auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien. 

Strauss leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos hinsichtlich Farbe und Muster ident sind mit den tatsächlich gelieferten Waren. Geringfügige Abweichungen von der gewählten Farbe und Muster, welche auch abhängig vom jeweiligen Lichteinfall sind, gelten als vom Kunden vorab genehmigt. 
  
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so trifft den Kunden die Obliegenheit diese umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit Strauss aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung beim Verbraucherkunden keine Auswirkung. 
 
Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen; das heißt der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Erbringt Strauss für einen anderen Unternehmer Leistungen an Fahrzeugen in Form einer Sub-Beauftragung, so ist Strauss im Hinblick auf sämtliche gegenüber dem beauftragenden Unternehmer geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen an dem gegenständlichen Fahrzeug schad- und klagslos zu halten. 

Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, haftet Strauss nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Sachen. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.

Schadenersatzansprüche sind im B2B-Bereich ausgeschlossen, sofern Strauss nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.
 
Im B2B-Bereich gilt darüber hinaus: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bzw. die von Strauss erbrachten Werkleistungen unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Sonstige Mängel sind ebenso innerhalb von sieben Tagen nach deren Entdeckung zu rügen. Eine derartige Rüge von offensichtlichen oder sonstigen Mängeln hat in schriftlicher Form unter konkreter und detaillierter Beschreibung der Mängel gegenüber Strauss zu erfolgen.  Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.

Befinden sich bei Übergabe des Fahrzeuges an Strauss zur Leistungserbringung Gegenstände im Fahrzeug, welche nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, hat der Kunde Strauss über diesen Umstand zu informieren und übernimmt Strauss keinerlei Haftung für eine allfällige Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände. 
 

10. Kommissionsverkauf

Beim Kommissionsverkauf erfolgt der Verkauf der Gebrauchtware im Namen und auf Rechnung des in den Vertragsunterlagen genannten Dritten (Verkäufer). Strauss weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Kommissionsverkauf lediglich der Verkäufer für Ansprüche des Käufers einzustehen hat und sie lediglich Vermittler sind. Strauss haftet nicht für Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche des Käufers. 

Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass er ausschließlich unbelastete und ihm uneingeschränkt eigentümliche Fahrzeuge zum Verkauf über Strauss als Vermittler anbietet. Der Verkäufer hat Strauss diesbezüglich schad- und klagslos zu halten. 

Ausdrücklich vereinbart wird, dass Strauss keine Haftung für Beschädigungen an den zum Kommissionsverkauf übernommenen Fahrzeugen, wie insbesondere Schäden durch Hagel, Diebstahl, Einbruch oder Sonstiges, übernimmt. 
 

11. Gebrauchtfahrzeuge

Im Hinblick auf die Gebrauchtfahrzeuge gelten die Bestimmungen des Punkt 9. des vorliegenden Vertragswerkes, sofern im Folgenden nicht Abweichendes vereinbart wird. 

Bei Verkauf einer Gebrauchtware an einen unternehmerischen Kunden wird das Gewährleistungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. 

Bei Verkauf einer Gebrauchtware an einen Verbraucher wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. 

Werden Gebrauchtfahrzeuge von Strauss angekauft, so wird von Strauss eine Ankaufsüberprüfung durchgeführt bzw. bei Dritten beauftragt. Kommt es zu Abweichungen beim Fahrzeug zwischen Ankaufsüberprüfung und tatsächlicher Rücknahme bzw. Eintausch des Fahrzeuges, so behält sich Strauss das Recht der Ablehnung des Ankaufs bzw. den Ankauf zu anderen Konditionen vor, selbst wenn es vor tatsächlicher Rücknahme bzw. Eintausch bereits zu einer Einigung zwischen Strauss und dem Eigentümer der zurückzunehmenden bzw. einzutauschenden Fahrzeuges gekommen ist. 
 

12. Probefahrten

Der Kunde ermächtigt Strauss zu Probefahrten mit seinem Fahrzeug sowie zu sämtlichen Probeläufen. 

Wird dem Kunden ein Vorführfahrzeug zur Probefahrt übergeben, so hat der Kunde dieses spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt wieder an Strauss zu übergeben. Für die Probefahrt ist – sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde – ein Höchstmaß in Höhe von 200km zulässig. Bei Überschreitung dieser km-Anzahl wird pro gefahrenen Mehrkilometer ein Betrag in Höhe von € 0,50 (zzgl. USt) verrechnet. 

Der Kunde verpflichtet sich, das ihm übergebene Vorführfahrzeug lediglich selbst zu lenken und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vor Fahrtantritt schriftlich vereinbart wurde. 

Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Vorführfahrzeuges. Insbesondere ist das Rauchen in Vorführfahrzeugen verboten. Im Falle starker Verschmutzung bzw. Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges, hat Strauss das Recht, die Kosten dem Kunden weiter zu verrechnen. 

Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Vorführfahrzeug entstehen, sowie auch für sämtliche Schäden, welche er unter Benützung des Vorführfahrzeuges bei Dritten verursacht. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Haftung für 
-    Alle Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Fahrzeuges entstehen; 
-    Alle Folgen von Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote im In- und Ausland; 
-    Schadenersatzforderungen, für welche die Haftpflichtversicherung – aus welchem Grund auch immer – keine Deckung gewährt; 
-    Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung; 
-    Schäden am Fahrzeug, für welche die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt;
-    Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft; sowie für
-    Schäden, die ein Dritter, welchem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat, am Fahrzeug oder Dritten verursacht. 
 

13. Kundenersatzfahrzeuge

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Kundenersatzfahrzeuges und ist der Erhalt eines Kundenfahrzeuges von den Kapazitäten von Strauss abhängig. 

Der Kunde hat das Kundenersatzfahrzeug bei Übernahme eingehend zu besichtigen. Die Kontrolle der Vollständigkeit der Ausrüstung des Fahrzeuges, wie insbesondere Warnwesten und Verbandskästen, obliegen dem Kunden. Etwaige damit zusammenhängende Strafen sind vom Kunden alleine zu tragen und Strauss diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Das Kundenfahrzeug weist außer den ausdrücklich gegenüber dem Kunden bekanntgegebenen Schäden keinerlei Beschädigungen auf. 

Der Kunde wird bei Übergabe des Kundenersatzfahrzeuges eingehend über die Nutzung und die Führung des jeweiligen Fahrzeuges unterrichtet. Schäden, welche durch die unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstehen, hat der Kunde in voller Höhe zu tragen. 

Das Fahrzeug wird je nach Angabe betankt an den Kunden ausgehändigt und ist vom Kunden gleichwertig betankt zu retournieren; andernfalls werden dem Kunden die Kosten für die entsprechende Tankbefüllung verrechnet. 

Das Kundenfahrzeug steht dem Kunden lediglich während der vereinbarten Dauer zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. Wird das Kundenfahrzeug nicht zum vereinbarten Termin am Sitz von Strauss an Strauss retourniert, so ist Strauss berechtigt, dem Kunden für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Kundenersatzfahrzeuges den doppelten Tagessatz zuzüglich eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens zu verrechnen. 

Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Kundenersatzfahrzeug entstehen, sowie auch für sämtliche Schäden, welche er unter Benützung des Kundenersatzfahrzeuges bei Dritten verursacht. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Haftung für 
-    Alle Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Fahrzeuges entstehen; 
-    Alle Folgen von Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote im In- und Ausland; 
-    Schadenersatzforderungen, für welche die Haftpflichtversicherung – aus welchem Grund auch immer – keine Deckung gewährt; 
-    Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung; 
-    Schäden am Fahrzeug, für welche die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt;
-    Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft; sowie für
-    Schäden, die ein Dritter, welchem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat, am Fahrzeug oder Dritten verursacht. 
 

14. Mietwagen

Wird dem Kunden ein Fahrzeug zur Miete ausgehändigt,  so hat der Kunde dieses spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt wieder am Sitz von Strauss an Strauss zu übergeben. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin am Sitz von Strauss an Strauss retourniert, so ist Strauss berechtigt, dem Kunden für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrzeuges den doppelten Tagessatz der Mietgebühr, sowie einen allfälligen darüber hinausgehenden Schaden in Rechnen zu stellen.  

Die im Rahmen der Mietvereinbarung festgelegten Höchstkilometer sind zu beachten. Bei Überschreitung dieser km-Anzahl wird pro gefahrenen Mehrkilometer ein Betrag in Höhe von € 0,50 (zzgl. USt) verrechnet. 

Der Kunde verpflichtet sich, das ihm übergebene Mietfahrzeug lediglich selbst zu lenken und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vor Fahrtantritt schriftlich vereinbart wurde. 

Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs. Insbesondere ist das Rauchen in Vorführfahrzeugen verboten. Im Falle starker Verschmutzung bzw. Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges, hat Strauss das Recht, die Kosten dem Kunden weiter zu verrechnen. 

Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstehen, sowie auch für sämtliche Schäden, welche er unter Benützung des Fahrzeuges bei Dritten verursacht. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Haftung für 
-    Alle Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Fahrzeuges entstehen; 
-    Alle Folgen von Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote im In- und Ausland; 
-    Schadenersatzforderungen, für welche die Haftpflichtversicherung – aus welchem Grund auch immer – keine Deckung gewährt; 
-    Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung; 
-    Schäden am Fahrzeug, für welche die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt;
-    Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft; sowie für
-    Schäden, die ein Dritter, welchem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat, am Fahrzeug oder Dritten verursacht. 
 

15. Geistiges Eigentum

Sämtliche technische Unterlagen, wie insbesondere Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen bleiben geistiges Eigentum von Strauss und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von diesen anderweitig verwendet bzw. genutzt werden. 

16. Bedienung der Waren

Die Waren sind ausschließlich entsprechend der Hinweise im Rahmen der Auslieferung sowie der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu bedienen; bei einer davon abweichenden Bedienung sind darauf zurückzuführende Schäden dem Kunden alleine zuzurechnen und Strauss diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 

17. Widerruf/Rücktrittsrecht

Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von Strauss iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen. 
 
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat 
 
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, Strauss mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden. 
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an den jeweils gegenständlichen Vertragspartner:

Autohaus Strauss GesmbH
Güssinger Straße 240, 7535 St. Michael im Burgenland

office@strauss-autohaus.at

bzw.

Strauss GesmbH
Güssinger Straße 240, 7535 St. Michael im Burgenland

office@strauss-autohaus.at
 
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat Strauss die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich allfälliger Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, an den Sitz von Strauss zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von Strauss so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt. 
  
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
 
Verlangt der Kunde, dass Strauss mit den beauftragten Leistungen vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, nimmt er die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis und weiß, dass 
-    er ein anteiliges Entgelt entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu zahlen hat, wenn er in der Folge doch vom Vertrag zurücktritt und 
-    mit vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt. 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen bei 
-    Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG),
-    Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden. 
 
Unternehmerischen Kunden kommt überhaupt kein Rücktrittsrecht zu.
 

18. Datenschutz

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
 
Strauss macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
 
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Strauss automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
 

19. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Strauss in 7535 St. Michael im Burgenland.
 
Vertragssprache ist Deutsch.
 
Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Strauss sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
 
Auf dieses Vertragswerk sowie auf die unter Einbeziehung Vertrages abzuschließenden Verträge ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
 

20. Information außergerichtliche Streitbeilegung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
 
Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: ec.europa.eu/consumers/odr/.
 
Strauss ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nähere Informationen können sie unter office@strauss-autohaus.at erfahren. 
 

21. Schlussbestimmungen

Im B2B-Geschäft bedürfen sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform. 
 
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
 

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